Ausbildungskonzept Behindertenarbeit

Was bedeutet Vollzeitausbildung?

Vollzeitausbildung bedeutet, dass Sie neben der Ausbildung keiner Berufstätigkeit nachgehen können. Die Ausbildung nimmt inklusive Praktika mindestens 40h / Woche in Anspruch.

Zielgruppe:

Diese Ausbildungsform richtet sich vorwiegend an jüngere Interessierte bzw. an Personen, die finanziell anderweitig abgesichert sind (Mindestalter: 17 Jahre).

Dauer der Ausbildung:
  • 2 Jahre bis zur/zum Fach-Sozialbetreuer*in - Behindertenarbeit
  • 3 Jahre bis zur/zum Diplom-Sozialbetreuer*in - Behindertenarbeit

Ausbildungsstart ist jährlich im September 2024
Sie sind 3 Tage/Woche (ausgenommen 1-2 Blockwochen pro Jahr) bei uns an der Schule; ein Unterrichtstag dauert von 08:30 bis 17:00.

Unterrichtsinhalte:

Neben dem herkömmlichen Unterricht gehören Persönlichkeitsbildung, fächerübergreifende Unterrichtsgestaltung, Projekte, Workshops mit behinderten Menschen und Expert*innen, Exkursionen, Fachtagungen u. a. m. zum Alltag der Ausbildung.

Welche Qualifikationen kann ich in der Pflege erwerben?

Fixer Bestandteil der Ausbildung ist die "Pflegeassistenz"-Qualifikation, die im GuKG geregelt ist und neben klar definierten pflegerischen Kompetenzen auch Berufsberechtigungen (z.B. für die Arbeit im Pflegeheim, in der Mobilen Pflege, im Krankenhaus, usw.) mit sich bringt.

Als Bedingungen für den Abschluss als Fach-Sozialbetreuer*in wird vor dem Ende des 2. Ausbildungsjahres die kommissionelle Pflegeassistenz-Prüfung abgelegt.