In dieser Form ist die Pflegeassistenz-Ausbildung inkludiert, dh. Sie können als Pflegeassistent*in auch im Pflegeheim, im Krankenhaus und in der mobilen Pflege tätig sein. Die pflegerischen Kompetenzen sind im GuKG klar geregelt. 

Als Absolvent*in des Schwerpunktes "Behindertenarbeit" begleiten und unterstützen Sie Menschen mit intellektueller bzw. schwerer Behinderung in der Bewältigung ihres Alltagslebens. Durch Beratung, Anleitung, Förderung, Bildung, Betreuung, Pflege usw. ermöglichen Sie ihnen ein selbstbestimmtes, selbstständiges und erfülltes Leben.

Die Ausbildungsblätter (alle Informationen kompakt zusammengefasst) zu diesen Ausbildungsformen finden Sie unter Ausbildungskonzept