Caritas begrüßt Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes

Caritas-Direktor Mathias Mühlberger begrüßt die Entscheidung, dass Betroffenen Antragsrecht auf humanitäre Niederlassung eingeräumt werden muss.

„Dass der Verfassungsgerichtshof Teile des humanitären Niederlassungsrechtes aufgehoben hat, bestätigt unsere wiederholten Hinweise, dass die gesetzlichen Vorgaben in diesem Bereich eines Rechtsstaates Österreich nicht würdig sind“, so Mathias Mühlberger, Direktor der Caritas in Oberösterreich. Ein Antragsrecht für die Betroffenen würde auch ein Stück weniger „Entmündigung“ bedeuten. Er hoffe nun darauf, dass es endlich zu einer klaren und nachvollziehbaren gesetzlichen Regelung in Sachen Bleiberecht komme. „In Oberösterreich geht es uns dabei um das Schicksal von einigen – wenigen – Familien, die nach wie vor auf eine Entscheidung bangen und für die sich viele Menschen einsetzen, weil sie sich erfolgreich integriert haben. Ich hoffe im Besonderen dabei auch auf eine humanere Sichtweise durch die neue Innenministerin“, so Mühlberger.

Der Verfassungsgerichtshof begründet seine Entscheidung damit, dass es dem Rechtsstaat widerspreche, bei Vorliegen von „massiven Interessen des Einzelnen“ kein Antragsrecht zu haben.
Der VfGH gibt dem Gesetzgeber eine Reparaturfrist von neun Monaten. Sollte es bis dahin keine gesetzlichen Anpassungen geben, dann tritt das Recht auf Antragstellung automatisch in Kraft. Bis dahin gelten die derzeitigen Bestimmungen.