Caritas-Direktor Mühlberger begrüßt Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes

„Dass der Verfassungsgerichtshof Teile des humanitären Niederlassungsrechtes aufgehoben hat, bestätigt unsere wiederholten Hinweise, dass die gesetzlichen Vorgaben in diesem Bereich eines Rechtsstaates Österreich nicht würdig sind, so Mathias Mühlberger, Direktor der Caritas in Oberösterreich. Ein Antragsrecht für die Betroffenen würde auch ein Stück weniger „Entmündigung“ bedeuten. Er hoffe nun darauf, dass es endlich zu einer klaren und nachvollziehbaren gesetzlichen Regelung in Sachen Bleiberecht komme. „In Oberösterreich geht es um dabei um das Schicksal von einigen – wenigen – Familien, die nach wie vor auf eine Entscheidung bangen und für die sich viele Menschen einsetzen, weil sie sich erfolgreich integriert haben. Ich hoffe im Besonderen dabei auch auf eine humanere Sichtweise durch die neue Innenministerin“, so Mühlberger.