Die Caritas macht gegen den Asylgerichtshof in der geplanten Form mobil. Präsident Franz Küberl hat einen Brief an die Mitglieder des Verfassungsausschusses geschrieben, um seine Bedenken kundzutun. Durch den vorliegenden Entwurf komme es zu einer "massiven Beschneidung" des Rechtsschutzes der Flüchtlinge, meint Küberl darin: "Es bleibt zu vermuten, dass die Bezeichnung 'Asylgerichtshof' einzig gesteigerte Unabhängigkeit und höhere Qualität der Entscheidungen vorspiegeln soll, um dadurch massive Einschnitte im Rechtsschutz der Asylwerber 'salonfähig' zu machen".
Grundsätzlich macht die Caritas darauf aufmerksam, dass der jetzige "Unabhängige Bundesasylsenat" (UBAS) über die gleichen Entscheidungskompetenzen wie der geplante "Asylgerichtshof" verfüge. Welche Vorteile die Umgestaltung des UBAS letztlich nach sich ziehen solle, "bleibt im Dunkel". Bedauerlich sei auch, dass jene Richter, die dem neuen Gerichtshof angehören sollen, keine "spezielle Erfahrung" im Bereich des Fremden- und Asylrechts vorweisen müssten.
So wünschenswert eine Reduktion der Verfahrensdauer auch für die Asylwerber ist, gehe ein "Abschneiden" des Instanzenzuges - durch den Wegfall der Beschwerdemöglichkeit an den Verwaltungsgerichtshof - völlig am Ziel vorbei, befand Küberl.
Er kritisierte auch, dass kein Begutachtungsverfahren durchgeführt worden sei. Dadurch entstehe der Eindruck, dass eine genaue Auseinandersetzung mit dem Entwurf durch Experten aus dem Bereich "nicht erwünscht" sei.
Die Einrichtungsgesetze zum Asylgerichtshof zeigten weitere Einschränkungen auf, kritisiert Küberl:"Die Zahl der mündlichen Verhandlungen wird zurückgehen, die Betroffenen werden die Fluchtgründe nicht mehr ausreichend darlegen können. Damit wird das Asylverfahren wird immer mehr zu einem reinen Aktenverfahren." Durch das Abschneides des Instanzenweges wirkten sich diese Einschränkungen doppelt aus: "Sollte der Betroffene nicht ausreichend zu Wort gekommen sein, kann dies nicht mehr korrigiert werde