"Indem sie mit dem neuen Asylgerichtshof Asylwerbern das Recht nimmt, sich im Zweifelsfall persönlich an den Verwaltungsgerichtshof zu wenden, unterwandert die Regierung die rechtliche Qualitätssicherung im Asylbereich. Das darf nicht sein", kritisiert Caritas-Präsident Franz Küberl. Denn immerhin würden noch immer über 30 Prozent der Entscheidungen der ersten Instanz in der zweiten wieder aufgehoben.
Das zuständige Höchstgericht als dritte Instanz würde nochmal 20 Prozent der Entscheidungen aufgrund von Mängeln kippen. "Diese Kontrolle bei fehlerhaften Bescheiden darf nicht ausgeschaltet werden", betont der Caritas-Präsident.
"Wir brauchen sowohl Schnelligkeit als auch eine deutliche Qualitätsverbesserung bei den Asylverfahren. Das eine darf aber nicht auf Kosten des anderen gehen", fordert Küberl. Positiv sei in diesem Zusammenhang die geplante Aufstockung des Personals zu werten, so der Caritas-Präsident.