SOB - Schule für Sozialbetreuungsberufe - Behindertenarbeit
Häufige Fragen zu unseren Ausbildungsformen
Bei der Vollzeit-Ausbildung kommen Sie inklusive Praktika auf eine 40h-Woche. Die Ausbildung zum/zur Pflegeassistent*in ist inkludiert. Sie können neben der Ausbildung keinem Beruf mehr nachgehen.
Im Gegensatz dazu setzt die Ausbildung für Berufstätige ein Dienstverhältnis oder ein Praktikum im Behindertenbereich voraus. Ohne einschlägige Tätigkeit im Ausmaß von mindestens 16 Wochenstunden können Sie diese Ausbildung nicht machen.
Sie arbeiten mit Menschen aller Altersgruppen, vor allem Erwachsenen, mit allen Formen von Beeinträchtigung (vor allem intellektuell und mehrfach behinderte Menschen).
Einsatzbereiche:
Wohnen (Wohnheime, Wohngruppen, Wohngemeinschaften, teilbetreutes Wohnen, etc.)Arbeit und Beschäftigung (Tagesheime, Werkstätten, Basale Tagesgruppen, teilbetreutes Wohnen etc.)Freizeit und BildungErziehung und Förderung (Basale Förderklassen, Integrationsklassen,...) ambulante Beratung und Begleitung.
Sofern Sie bereits einschlägige Vorerfahrungen und ein Beschäftigungsverhältnis spätestens mit Ausbildungsbeginn nachweisen können, ja. Ohne Dienstgeber-Zusage im Behindertenbereich können Sie diese Ausbildungsform nicht machen.
Der Umstieg in den Bereich Behindertenarbeit ist nicht immer leicht, sofern Sie noch keine einschlägigen Erfahrungen gesammelt haben. Für sämtliche unserer Ausbildungen ist jedoch fachspezifische Vorerfahrung unerlässlich. Eine andere gute Möglichkeit der Vorbereitung auf unsere Ausbildung ist der Zivildienst oder ein Freiwilliges Soziales Jahr im Behindertenbereich:
Ihre umfangreiche Vorpraxis erhöht die Chancen auf Aufnahme an der SOB ganz klar. Sie können sich dadurch jedoch keine Praxisstunden während der Ausbildung sparen. Die Praxiszeiten gehören zur Ausbildung dazu und sind in vollem Umfang zu absolvieren.
Grundsätzlich gilt: Je mehr Erfahrung im Behindertenbereich Sie nachweisen können, desto besser stehen Ihre Chancen auf Aufnahme an der SOB.
Sehen Sie diese Praxis auch als Möglichkeit für sich selbst, um festzustellen, ob Ihnen die Arbeit mit behinderten Menschen wirklich liegt.
Mindestens nachweisen sollten Sie:
Vollzeitausbildung: drei Wochen (120h)
Ausbildung für Berufstätige: zwei Monate (320h)
Mindestalter Vollzeit-Ausbildung: 17 Jahre
Mindestalter Ausbildung für Berufstätige: 19 Jahre
Eine Altersobergrenze gibt es nicht. Im Gegenteil: Langjährige Erfahrungen, auch aus anderen Berufsfeldern, sehen wir als wertvollen Beitrag und Bereicherung des Fachbereichs.
An unserer Schule können Sie das nicht. Wir bieten die Pflegeassistenz-Ausbildung nur im Rahmen der Vollzeit-Ausbildung an.
Sie haben bei uns zwei Möglichkeiten, als PflegeassistentIn den Abschluss als Fach-SozialbetreuerIn zu machen. Bitte kontaktieren Sie uns, damit wir Ihnen ausführliche Informationen zukommen lassen können.
Entsprechende Informationen finden Sie bei den einzelnen Ausbildungsformen unter "Anmeldung und Kosten".
siehe Punkt Förderungen
Das 40h-Praktikum unter Anleitung einer DGKP ist integraler Bestandteil der UBV-Schulung. Ohne Vorlage der Original-Praktikumsbestätigung können wir Ihnen bei Kursende kein UBV-Zeugnis ausstellen. Nach Kursende gibt es noch eine zweimonatige Nachfrist, innerhalb der Sie die Bestätigung nachreichen können. Danach stellen wir keine Zeugnisse mehr aus.
Wir können nur Praktika anrechnen, die innerhalb eines Jahres vor Kursbeginn absolviert wurden. Auch hier gilt die Vorgabe: angeleitet durch einer DGKP. Liegt das Praktikum länger zurück, müssen Sie dieses nochmals machen.
Nachdem Sie bei Ihrer Ausbildung üblicherweise keinen praktischen Unterricht in Pflege und Arzneimittellehre hatten, kann leider nichts angerechnet werden.
Es gibt eine Fehlstundentoleranz von 20%. Sollten Sie über diese Grenze kommen, ist ein positiver Abschluss nicht mehr möglich.
Grundsätzlich ist die Absolvierung der UBV gesetzlich an ein Dienstverhältnis im Behindertenbereich gekoppelt.
Wir ersuchen Sie, uns rechtzeitig Bescheid (mindestens drei Wochen vor Kursbeginn) zu geben, wenn Sie Ihren Platz doch nicht benötigen sollten. So besteht zumindest eine Chance, den Platz nachzubesetzen.