Ausbildungskonzept

© STEFANIE J. STEINDL

Berufstätigenform mit verstärkter Fernlehre

Bei diesem Ausbildungsangebot handelt es sich um eine reguläre Ausbildung zur/zum Fach-Sozialbetreuer*in mit dem Schwerpunkt Behindertenbegleitung.

Zielgruppe:
  • Personen, die in der Behindertenbetreuung arbeiten
  • und ein hohes Maß an Selbstorganisation sowie Freude an eigenständigem Lernen haben
  • und über eine gute technische Ausstattung für Videounterricht verfügen
Eckdaten zur Ausbildungsform
  • Dauer: 4 Semester
  • Präsenz-Unterricht: 1 Tag/ Woche (8.30 - 17.00 Uhr); zusätzlich ca. 3 Zusatztage/Semester
  • Video-Unterricht: 1 Abend / Woche (17:00 - 20:30)
  • hohes Maß an Selbststudium
  • Ausbildungsstart ist jährlich im September 2025
 

Wichtig ist, dass Sie neben der wöchentlichen Theorievermittlung an der Schule auf mind. 16h Praxis an Ihrer Dienststelle kommen. Sie müssen bereits bei der Anmeldung vorweisen, dass Sie die erforderlichen Stunden in einer Behinderteneinrichtung tätig sind.
Diese Praxis ist integraler Bestandteil der Ausbildung. Ohne einschlägige Berufstätigkeit können Sie diese Ausbildungsform nicht wählen.

Voraussetzung für diese Ausbildungsform ist, dass Sie während der gesamten Dauer der Ausbildung im Behindertenbereich beschäftigt sind, entweder im Rahmen einer Anstellung oder eines Langzeitpraktikums.

Unterrichtsinhalte

Welche Qualifikationen kann ich in der Pflege erwerben?
Das GuKG definiert ein so genanntes Modul Unterstützung bei der Basisversorgung (UBV), das einige grundlegende pflegerische Berechtigungen ("Basisversorgung") vermittelt. Das Modul UBV ist fixer Bestandteil der Ausbildungsform. 

Praktikumsstellen sind vor allem Wohngemeinschaften, Wohnheime und Werkstätten für intellektuell und mehrfach behinderte Menschen. Praktika können aber auch in Schulen (z.B. in Integrations- oder Basalen Förderklassen) absolviert werden.