Ausbildungskonzept Behindertenarbeit

© STEFANIE J. STEINDL

 

Voraussetzung für diese Ausbildungsform ist, dass Sie während der gesamten Dauer der Ausbildung im Behindertenbereich beschäftigt sind, entweder im Rahmen einer Anstellung, eines Langzeitpraktikums oder im Rahmen eines Förderprogramms (z.B. Job plus Ausbildung waff/AMS).

Wichtig ist, dass Sie neben der wöchentlichen Theorievermittlung an der Schule auf mind. 16h Praxis an Ihrer Dienststelle kommen. Sie müssen bereits bei der Anmeldung vorweisen, dass Sie die erforderlichen Stunden in einer Behinderteneinrichtung tätig sind.
Diese Praxis ist integraler Bestandteil der Ausbildung. Ohne einschlägige Berufstätigkeit können Sie diese Ausbildungsform nicht wählen.

Zielgruppe: 
  • Menschen, die bereits eine gewisse Zeit im Behindertenbereich arbeiten und eine fachspezifische Ausbildung im Bereich Behindertenarbeit inklusive Pflegeassistenz machen möchten 
  • Personen mit einem fixen Praktikumsplatz in der Behindertenbetreuung
  • Personen in einem Förderprogramm (z.B. Job plus Ausbildung)
  • Mindestalter: 17 Jahre
Dauer der Ausbildung:
  •  2  Jahre bis zur/zum Fach-Sozialbetreuer*in - Behindertenarbeit
  •  3  Jahre bis zur/zum Diplom-Sozialbetreuer*in - Behindertenarbeit

Unterrichtsinhalte:

Neben dem herkömmlichen Unterricht gehören Persönlichkeitsbildung, fächerübergreifende Unterrichtsgestaltung, Projekte, Workshops mit behinderten Menschen und ExpertInnen, Exkursionen, Fachtagungen u. a. m. zum Alltag der Ausbildung.

Welche Qualifikationen kann ich in der Pflege erwerben?

Fixer Bestandteil der Ausbildung ist die "Pflegeassistenz"-Qualifikation, die im GuKG geregelt ist und neben klar definierten pflegerischen Kompetenzen auch Berufsberechtigungen (z.B. für die Arbeit im Pflegeheim, in der Mobilen Pflege, im Krankenhaus, usw.) mit sich bringt.
Die kommissionelle Prüfung Pflegeassistenz findet im 4. Semester statt.

Praktikumskriterien:

Gesetzliche Vorgaben: Die Sozialbetreuungsberufe-Gesetze sehen in Summe 1.200 h Praktika für die Fach-Ausbildung vor.

In diesem Rahmen sind auch die Vorgaben der Pflegeassistenz-Ausbildungsverordnung abzudecken. Diese verlangt folgende Praktika:

  • PA-Praktikum 1 - ev. am eigenen Arbeitasplatz (185 Std)
  • PA-Praktikum 2 - an anderem Arbeitsplatz (160 Std)
  • Krankenhaus-Praktikum (160 Std)

Bedingungen für den Arbeits- bzw. Praktikumsplatz:

  • Arbeit mit Menschen mit Behinderung in Wohneinrichtungen, Tagesstätten oder Schulen
  • möglichst auch Arbeit mit pflegebedürftigen Menschen unter DGKP-Aufsicht - wenn nicht: PA-Praktikum 1 an anderer Stelle.