Sozialminister Buchinger zu Gast bei Caritas-Jubiläumsfeier in Rohrbach

Das Kompetenzzentrum der Caritas für Betreuung und Pflege in Rohrbach bietet unter einem Dach vielfältige Hilfen und Dienste an. Die Mobilen Dienste der Caritas (Altenhilfe, Heimhilfe, Familienhilfe) haben hier ebenso ihren Stützpunkt wie auch das Mobile Hospiz für die Bezirke Rohrbach und Urfahr-Umgebung. Beratung und Entlastung für Angehörige, die Familienmitglieder zu Hause pflegen, bietet eine Caritas-Servicestelle für pflegende Angehörige an. Ein Teil des Zentrums ist das „Betreubare Wohnen“ mit 25 Wohnungen für ältere Menschen.

Gemeinsam mit Dr. Erwin Buchinger diskutierten Caritas-Direktor Mathias Mühlberger und Josefine Mayr, Geschäftsführerin der Caritas für Betreuung und Pflege, über die aktuelle Pflegethematik. Hauptthema des Nachmittags war die neue gesetzliche Regelung der 24-Stunden-Betreuung: „In der Öffentlichkeit wird es immer wieder so dargestellt, dass mit dem Betreuungsgesetz alle Probleme gelöst seien. Das ist es nicht, denn es werden beispielsweise Demenzkranke nicht berücksichtigt. Obwohl diese Menschen meist eine Betreuung rund um die Uhr benötigen, sind sie meistens nur in Pflegestufe 2 eingestuft. Und bekommen so im neuen Modell keine Förderung zur 24-Stunden-Betreuung. Und die 24-Stunden-Betreuung ist für Menschen mit geringem Einkommen nicht leistbar“, kritisierte Direktor Mühlberger die Lücken im Gesetz.

Minister Buchinger strich heraus, dass nie alle Probleme gelöst werden können: „Das Ziel war es, illegale Pflege zu legalisieren und den ausländischen Pflegekräften durch eine Sozialversicherung die Arbeit in Österreich zu ermöglichen - und das ist gelungen. Es ist keine Lösung für die nächsten zehn Jahre, aber die gegenwärtigen Probleme konnten durch das Gesetz weitgehend gelöst werden.“

Ein weiteres Thema der Diskussion waren die Tätigkeiten, die von den Betreuungskräften  durchgeführt werden dürfen. „Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass Bewegung in ein System kommt, dass über Jahrzehnte verkrustet war. Die Gefahr besteht allerdings darin, dass durch zu schnelles Vorgehen bei der Gesetzes-Novellierung nicht alle Konsequenzen bedacht werden“, so Josefine Mair. Grundpflegerische Maßnahmen wie die Hilfestellung bei der Körperpflege sollten von den Kräften ausgeführt werden dürfen, heikel werde es jedoch bei medzinisch-pflegerischen Maßnhamen wie z.B. dem Setzen von Dauer-Kathetern. „Hier muss man auch auf die Situation dieser Frauen schauen, die in einem atypischen Dienstverhältnis keine gesetzliche Berufsvertretung und keinen Dienstgeber hinter sich haben, wenn sie verklagt werden sollten, wenn ihnen ein Fehler passiert“, warnt Mair. Buchinger gestand ein, dass es in Bezug auf diese Befugnisse noch Klärungs- und Diskussionsbedarf gebe: „Ich bin kein Experte, hier muss man noch genau auf die Ärzte und Pflegefachkräfte hinhören.“

Weitere Themen waren die Finanzierung der Pflegekräfte, Förderung durch den Staat, die Praxis der Pflegegeld-Einstufung und ob es auch eine Grundsicherung für pflegende Angehörige geben werde, denn, so Direktor Mühlberger, „Pflege und Betreuung sollten nicht zu Verarmung führen.“